Freiräume für Künstler und die Umsetzung ihrer Konzepte zu öffnen ist eines der Hauptanliegen der landeskirchlichen Kunstarbeit. Dies gilt für temporäre Kunstprojekte genauso wie für die Neugestaltung liturgischer Räume und ihrer Ausstattung in den evangelischen Kirchen Bayerns.
Das Öffnen solcher Freiräume gelingt nur im Miteinander. Für die Entstehung von Kunst braucht es Offenheit und Vertrauen, Raum und Zeit. Kunst entsteht in Gestaltungsprozessen.
Bei einer liturgischen Neugestaltung ist der erste Schritt die Beratung der Gemeinde durch das landeskirchliche Kunstreferat, teils unter Begleitung der regionalen Kunstbeauftragten. Gemeinsam können Visionen entwickelt, Verfahrenswege erörtert und Künstler ermittelt werden. Als ideal hat sich in den vergangenen Jahren der Kunstwettbewerb erwiesen. Nach den Richtlinien des Berufsverbandes für Künstler werden solche Wettbewerbe federführend vom Kunstreferat für die Kirchengemeinden als Auslober vorbereitet, durchgeführt und begleitet.
Vor einer Umgestaltung wird das Kunstgut der Kirche durch die Mitarbeitenden des Kunstreferats in der Regel inventarisiert.